Beitragsordnung

Die Beitragsordnung des Yacht-Club Müggelsee e.V.

Stand 2023

Mitgliedsbeiträge (Grundbeiträge) Betrag
Ehrenmitglieder beitragsfrei
Ordentliche/Jahresmitglieder 440,– €
Ordentliche Mitglieder in Ausbildung (reduzierter Beitrag) 130,– €
Ehegatten-/Partnermitglieder 130,– €
Jugendmitglieder 110,– €
Jugendmitglieder (reduzierter Beitrag für das erste Kind von Mitgliedern) 90,– €
Unterstützende Mitglieder (aktive) 165,– €
Unterstützende Mitglieder (reduzierter Beitrag für passive Mitglieder) 110,– €
Saisonmitglieder (einmalig) 220,– €
Saisonmitglieder Jugend (einmalig) 110,– €

 

Sonstige Beiträge, Umlagen und Aufnahmebeitrag Betrag
Liegeplatzbeitrag nach LüA * BüA = qm 13,– €
Surfbretter, Paddelboote, Schlauchboote, SUPs 40,– €
Schränke unten oder oben groß 30,– €
Schränke oben klein oder Lattenschrank 15,– €
Zusatzbeitrag Nutzung vereinseigener Boote (unterstützende Mitglieder) 60,– €
Private Feiern ab 10 vereinsfremde Personen (Unkostenpauschale) 50,– €
Aufnahmebeitrag für ordentliche Mitglieder 1.000,– €
Umlage Sommerfest 20,– €
Zweckgebundene Sonderumlage ab 2014 (für Ehrenmitglieder, ordentliche Mitglieder, Jahresmitglieder) 100,– €
Stundensatz (nicht geleisteten Pflichtarbeitsstunden) 10,– €
Stromentnahme am Steg und/oder im Winterlager 15 – 30,– €
Ferien oder Urlaubsaufenthalt auf Lindwerder pro Tag und Person 4,– €

 

Verbandsbeiträge (Stand 2023) Erwachsene Jugendliche
Deutscher Segler-Verband 12,00 € 4,50 €
Berliner Segler-Verband 14,50 € 5,20 €
Berliner Segler-Verband – Revier Unterhavel 6,50 € 6,50 €
Landessportbund 3,00 € 1,41 €
Verbandsbeiträge insgesamt 36,00 € 17,61 €

 

Einen reduzierten Beitrag für unterstützende Mitgliederzahlen auf Antrag nach Genehmigung durch den Vorstand solche Mitglieder, die nicht mehr aktiv segeln und die Anlagen des Yacht-Club Müggelsee maximal 2 oder dreimal im Jahr nutzen (z.B. zu Mitgliederversammlungen, zum An- oder Absegeln oder zum Sommerfest), außerdem Eltern von Jugendlichen, die selbst kein Boot im Verein liegen haben oder nutzen. Der Antrag wird nach Plausibilität entschieden.

Den reduzierten Beitrag für Jugendmitglieder zahlen Eltern, die Vereinsmitglieder sind. Der angegebene Betrag wird dabei nur für das erste Kind erhoben. Für jedes weitere Kind reduziert sich der Grundbeitrag um 30,– Euro.

Die Verbandsbeiträge werden für alle Mitgliederkategorien pro Mitglied in einer Summe zusätzlich zum Grundbeitrag in Rechnung gestellt. Geänderte Verbandsbeiträge werden ohne gesonderten Beschluss der Mitgliederversammlung angepasst.

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